Nicht nur für Bio-Hersteller, die herkömmlichen Zucker auf Grund seiner negativen Eigenschaften ersetzen möchten, sondern auch für die gesamte Getränke-Industrie, könnte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München von Nutzen sein.
Nachdem die Andechser Molkerei Scheitz einen Tee aus Stevia-Blättern in Ihren Bio-Joghurts als Süssstoff verwendet hatte, entfachte der Rechtsstreit um die südamerikanische Pflanze. In diesem einen Fall wurde Stevia als Süßungsmittel in Form eines Tees im Joghurt zugeslassen. Hoffen auf mehr!!!
Da stellt sich einem doch die Frage, warum ein natürlicher, gesunder Zuckerersatz wie Stevia, im Vergleich zu einem synthetischen, ungesunden Süssstoff wie Aspartam, nicht zugelassen wird.
Quelle: Zentrum der Gesundheit, Verwaltungsgericht München
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